Das Personalwesen —
Die Lohnbuchhaltung und vieles mehr mit Schlenger & Weibler
Das Personalwesen umfasst die Lohnbuchhaltung, diese befasst sich mit der Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung wird einmal im Monat vorbereitet. Hierfür verfügen wir über umfangreiche Kenntnisse im Bereich Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht.
Zu den Tätigkeiten in der Lohnbuchhaltung gehören:
- Beratung, Betreuung und Erstellung der Lohnabrechnung mit den dazugehörigen Meldungen an Finanzamt, Sozialversicherungsträger
und andere Institutionen
- Erstellung der Lohnbuchführung
- Führung der Lohnkonten
- Erledigung des Bescheinigungswesens
- Beratung in allen steuerrechtlichen Fragen
- Mitwirkung und Unterstützung bei Prüfungen durch die Finanzbehörde
und Sozialversicherungsträger